Mai 2012 08

Feindbild Jäger – Zukunft der Jagd ?


Wenn unsere Großeltern oder unsere Eltern immer mal wieder behaupteten, früher sei „alles besser gewesen“, haben wir sie belächelt; wenn wir das heute zu unseren Kindern und Enkeln sagen – und das kommt öfter vor, als man denkt – dann lächeln die. Die Erinnerung verklärt eben manches.

Gelegentlich aber auch nicht. So waren jedenfalls Jäger und Jagd in den vergangenen, sagen wir mal, 150 Jahren eigentlich immer angesehen, besonders im ländlichen Raum, und bei weitem nicht so angefeindet, wie das in den letzten Jahren zunehmend deutlich geworden ist.

Jagd im Wandel

Wie ich an dieser Stelle schon am 14. März geschrieben habe, hat die Zeitschrift Halali in der Ausgabe Februar-April die Frage erörtert, wie wir in Zukunft jagen werden. Der gegenwärtige Zustand unserer traditionellen Jagd ist rasch, wenn auch unvollständig, mit vier Bemerkungen beschrieben:

-                  Die einigermaßen überhastete und demgemäss weitgehend konzeptionslose Energiewende verändert unsere Landschaft und damit unseren, der Jäger, ökologischen Wirkungsraum in drastischer Weise;

-                  die moderne Forstwirtschaft will auf ihren schwindenden und durch wandelnde Natureinflüsse zunehmend bedrohten Forstflächen Wildschäden immer weniger tolerieren und tendiert deshalb immer stärker zum wildfreien Wald;

-                  die gesellschaftliche und damit politische Akzeptanz der Jagd in einer globalisierten und tradierter Kultur zunehmend fremder werdenden multikulturellen Welt nimmt rapide ab und

-                  gleichzeitig erobert der moderne oftmals zunächst naturfremde Mensch für verwaltete Freizeit, Sportbetätigung und Erholung immer mehr natürliche Lebensräume unter Verdrängung der dortigen Lebensformen.

Deshalb verstehen wir Jäger durchaus, dass unsere Jagd zunehmend kritisch hinterfragt wird, und wir verstehen auch, dass man sich Gedanken darüber machen kann, ja muss, ob und inwieweit unsere Jagd noch rundum zeitgemäss ist oder wo sie Veränderungen oder sogar drastische Reformen erfahren muss. Zu einem fairen, fundierten und vernünftigen Diskurs darüber sind wir ebenso bereit wie dazu, als notwendig erkannte Massnahmen selbstverständlich zu akzeptieren und aktiv mit zu gestalten.

Feindbild Jäger

Was wir allerdings weder verstehen noch tolerieren oder gar akzeptieren können, ist die Tatsache, dass Jagd und Jäger zunehmend in einer Weise angegriffen werden, die den Boden sachlicher Argumentation entweder verlassen hat oder sich, bestenfalls, hinter pseudowissenschaftlichen oder pseudo-ideologischen Argumenten versteckt.

Daran, dass dabei eine gewisse „Totschlagdiskussion“ von den Rändern gesellschaftlicher Gruppierungen – sog. Tierschützer, Naturschützer, Umweltaktivisten usw. – geführt wird, haben wir uns mittlerweile gewöhnt. Das Internet macht´s möglich, und so werden wir dann von allerlei Selbstdarstellern in Formaten wie „Anti-Jagd-Blogs“ und anderen Verlautbarungen polemisch mies und in der Sache einseitig und überspitzt angegriffen; wie bei den Anti-Jagd-Demos muss man heutzutage damit leben.

Dass sog. „ökologische“ Jäger zum Teil in dasselbe Horn stoßen, macht schon nachdenklicher. Dass grundsätzlich begrüssenswerte Vereinigungen wie BUND und NABU sich derartiger publikumswirksamer Polemik nicht nur nicht verschliessen, sondern aktiv mitmachen, ist schade und zerstört Gemeinsamkeiten, die effektiver für Natur und Wild wirken könnten als populistisches Gehabe.

Neue Gegner

Was allerdings jetzt den geballten Widerstand der Jäger hervorrufen muss, ist die Tatsache, dass sich zunehmend Landesgesetzgeber und sogar Behörden, denen auch die Hege des heimischen Wildes obliegen sollte, als Jagdgegner outen.

-                  Das geplante saarländische Jagdgesetz wurde bislang glücklicherweise verhindert. Aber ob das von Dauer sein wird, ist fraglich.

-                  In Hessen wird über ein neues Jagdgesetz nachgedacht, und was man darüber liest, macht keine Freude. Das Jagdgesetz in Berlin ist auch weniger applausverdächtig.

-                  In NRW steht ein Jagdgesetz vor der Tür, das erkennbar so jagdfeindlich ist, dass es in Zukunft keine Pachten dort mehr geben wird, dass Jäger und Landnutzer gleichermassen zu leiden haben werden, und dass insbesondere das Wild dabei im wahrsten Sinn des Wortes „auf der Strecke bleibt“.

Und jetzt: Brandenburg

Brandenburg hat eines der besten deutschen Landesjagdgesetze, nicht zuletzt, weil es als einziges festschreibt, dass die Hege des heimischen Wildes eine “gesamtgesellschaftliche Aufgabe” ist. Und bislang galt, jedenfalls als Lippenbekenntnis wenn auch schon in der Praxis reichlich aufgeweicht, der sog. „Brandenburger Weg“ der Einheit von Wald und Wild. Am 25. Februar habe ich allerdings hier im Blog kurz schildern müssen, was für eine törichte neue DVO zum Landesjagdgesetz uns in´s Haus steht. Glücklicherweise hat sich dazu jetzt auch unser Landesjagdverband am 31.03.2012 in einem offenen Brief höchst kritisch und lesenswert an den Ministerpräsidenten gewandt – der das allerdings in gewohnter Manier ignorieren wird.

Denn jetzt hat das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) diesen „Brandenburger Weg der Einheit von Biotop und Wildbewirtschaftung“ gekündigt. Es wird wieder die sattsam bekannte Keule der überhöhten Schalenwildbestände geschwungen, und dann kommt´s, wie wir in einem „Protokoll der gemeinsamen Dienstberatung des Landesforstbetriebes mit dem MIL zum Schwerpunkt Landeswaldbewirtschaftung“ am 15.02.2012 lesen können, knüppeldick. Die Haltung des Landesforstchefs Rüdiger Schubert hat den Chefredakteur Michael Cosack von „unsere Jagd“ sogar dazu inspiriert, ihn als den „Paten von Brandenburg“ zu titulieren.

Starker Toback, aber nicht zu unrecht.

Das Papier und anderes kann man auf der website von „unsere Jagd“ mit der Quickfinder-Nummer 508375 abrufen, und sollte das auch. Denn es ist entlarvend und nur wenig, wenn überhaupt, besser als alles, was in NRW so in der Kulisse lauert. Herr Schubert bemüht sich ausdrücklich, die „beabsichtigte Änderung der DVO Jagd“ voranzutreiben – der soll nämlich „eine wichtige Rolle (zukommen), die es anschliessend zu nutzen gilt“. Besonders entlarvend ist der Satz: „Mehrere Leiter (der Oberförstereien) machten deutlich…:Wildbestände werden spürbar sinken, eine „Wildbewirtschaftung“…(sei) dann nicht mehr möglich“.

Na toll, diese Nibelungentreue der Forstpartie! Und Windkraftanlagen im Wald finden sie auch alle prima, Fotovoltaikanlagen eher nicht. Man fasst sich an den Kopf!

Und dann liess Herr Schubert ein grauenvolles Poster verteilen, mit dem er deutlich macht, was wir in Zukunft zu erwarten haben.  Jeder Leser sollte sich diese Collage bei “unsere Jagd” ansehen – oben rechts hängen erlegte Bastböcke, unten links die Kadaver, dazwischen einige mehr oder minder miese Waldstücke. Fehlt nur noch´n Windrad. So sieht unser oberster Forstmann unseren Wald, unser Wild, unsere schöne Natur!

Ich bin ja sehr für eine sachliche Diskussion, auch für eine sachliche Kontroverse. Aber hier meine ich nur noch: Auf die Barrikaden, Freunde!

Mit Weidmannsheil Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

 

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Mai 2012 07

Steuersenkungen oder Reichensteuer – letztlich alles Unsinn ?


Politiker, Journalisten und andere Schlaumeier behaupten immer wieder, dass nur die Reichen von Steuersenkungen profitieren, die Masse der Bürger geht leer aus; deshalb freuen sich alle, wenn´s mal die Reichen erwischt, zum Beispiel bei Steuerdaten aus der Schweiz oder dann, wenn man die mit einer zusätzlichen Reichensteuer zur Kasse bittet – in diesem Fall zahlen die Reichen einfach im nachfolgenden Beispiel prozentual mehr und die anderen prozentual weniger. Am Ende, nämlich wenn den Reichen das mal zuviel wird, geht es bei der Reichensteuer genauso aus wie bei Steuersenkungen.

Was ist also an dem populistischen Geschimpfe wirklich dran? Erklären wir das mal an einem Steuersenkungs-Beispiel, das jeder versteht:

10 Leute gehen jeden Tag zum Essen (will sagen, profitieren jeden Tag von den Leistungen des Staates, die der mit Steuern finanziert), und die Rechnung macht für alle zusammen 100,00 EURO. Wenn die jetzt so bezahlen, wie wir besteuert werden, nämlich unterschiedlich je nach ihrem Einkommen, dann kann das ungefähr – mit oder ohne Reichensteuer – so aussehen:

Die ersten Vier, die Ärmsten, zahlen garnichts.

Der Fünfte zahlt 1,00 EURO,

der Sechste zahlt 3,00 EURO,

der Siebente zahlt 7,00 EURO,

der Achte dann 12,00 EURO,

der Neunte 18,00 EURO, und

der Zehnte, der Reiche, zahlt 59,00 EURO.

So beschliessen sie das. Alle sind eigentlich ganz zufrieden. Da kommt der Wirt – der Staat – und sagt: „Da Ihr alle so gute Kunden seid, senke ich den Preis für Euer Essen um 20 Prozent. Von jetzt an kostet es nur noch 80,00 EURO“.  Prima, sagen die alle. Und da sie weiterhin ihr Essen so bezahlen wollen, wie wir unsere Steuern bezahlen, regeln sie das jetzt mal neu wie folgt:

Die ersten vier betrifft das alles nicht, denn wie vorher zahlen sie auch jetzt nichts.

Aber was ist mit den anderen sechs? Wie kann man die 20,00 EURO Preisvorteil (Steuersenkung, „Windfall-Profit“) so teilen, dass das gerecht bei allen berücksichtigt wird? Denn 20 geteilt durch sechs ergibt 3,33, und wenn man die bei jedem gleichermassen abzieht, dann kriegen der Fünfte und der Sechste noch was raus. Geht nicht!

Also schlägt der Wirt (der Staat!) vor, dass man einfach die Zahlung jedes einzelnen von ihnen um etwa prozentual denselben Betrag kürzt. Dann kommt das raus:

Der Fünfte, wie die ersten vier, zahlt nichts                          (100% gespart!),

der Sechste zahlt jetzt 2,00 EURO anstatt 3,00 EURO        (33% gespart!),

der Siebente zahlt 5,00 EURO anstatt 7,00 EURO               (28% gespart!),

der Achte zahlt 9,00 EURO anstatt 12,00 EURO                  (25% gespart!),

der Neunte zahlt 14,00 EURO anstatt 18,00 EURO             (22% gespart!), und

der Zehnte zahlt 49,00 EURO anstatt 59,00 EURO              (nur 16% gespart!).

Alle zahlen also jetzt weniger für Steuern, pardon, für ihr Essen, als zuvor. Allen geht es besser. Die ersten Vier essen weiterhin umsonst. Der Reiche trägt den grössten Teil der Last. Aber nach kurzer Zeit fangen die ersten neun Esser – Bürger –  an, aufgestachelt von den oben erwähnten Politikern oder Journalisten oder sonstigen Schlaumicheln, ihre Vorteile des niedrigeren Preises miteinander zu vergleichen.

Da geht´s dann los:

Ich“, sagt der Sechste, „spare lediglich einen Euro, und der“ – er zeigt auf den Zehnten – „spart 10,00 EURO.“

Stimmt genau“, sagt der Fünfte, „ich spare auch nur einen Euro, aber der spart zehnmal so viel wie ich. Das ist unfair“.

Wie wahr wie wahr“, kräht der Siebente, „warum kriegt der 10,00 EURO zurück und ich nur zwei? Die Reichen kriegen letztlich immer mehr als wir anderen, egal was die zahlen müssen !“.

Moment mal“, schreien da die ersten Vier, „wir kriegen garnichts! Die Reichen beuten wieder die Armen aus!“.

Also gehen sie alle auf den Zehnten los und verhauen ihn.

Am nächsten Tag gehen sie wieder zum Essen, aber der Zehnte erscheint nicht mehr. Bleibt einfach weg – hat sich nämlich in die Schweiz verzogen und lebt nun am Genfer See oder sonstwo. Also setzen sich die anderen neun hin und essen ohne ihn. Aber als es dann ans Zahlen geht, entdecken sie etwas Wichtiges: Sie haben alle nicht genug Geld, um auch nur die Hälfte der Zeche zu bezahlen!

 Und das, Buben und Mädels, Freunde und Freundinnen, Damen und Herren Journalisten SPD-Politiker und Professoren, zeigt uns genau, wie unser Steuersystem funktioniert! Wer die meisten Steuern zahlt und damit das Gemeinwesen am meisten finanziert  profitiert eben auch am meisten von Steuererleichterungen, und womit? Mit Recht! Nimmt man denen zuviel ab, dann gehen sie vielleicht anderswo essen, in einer globalisierten Welt zum Beispiel in einem freundlicheren Ausland.

 Politik mit Intelligenz und Augenmass ist allemal besser als populistisch wirksam „auf´s Blech zu hauen“, oder?

Dr. Wolfgang Lipps

- Rechtsanwalt -

Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz UG

(nach David R. Kamerschen, Ph. D., Wirtschaftsprofessor an der Universität von Georgia)

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Mrz 2012 14

Unsinn mit Methode: der sogenannte Wald-Wild-Konflikt


 Seit Jahren – ach, was sag´ ich? Seit einigen Jahrzehnten – machen wir Jäger (oder jedenfalls viele denkende Jäger, das gibt´s auch!) uns Gedanken über die Zukunft der Jagd, einer Jagd, wie wir sie aus vielen Gründen lieben. Zugegebenermaßen wursteln gleichzeitig viele Jäger, vor allem viele Revierinhaber, gedankenlos weiter wie seit alters her. Jedoch zwingt uns vieles, das wir mit offenen Augen um uns herum in der Gesellschaft, in der Politik, in der Natur erleben vielleicht nicht unbedingt zum „Umdenken“, aber jedenfalls zum „neuen Denken“.

 Aber während wir uns gerade dieser fordernden und anstrengenden Tätigkeit hingeben, kommt neben vielerlei Herausforderungen ein Problem auf uns zu, das wir, mit Verlaub, so dringend brauchen wie zwei kalte Füße: der sogenannte Wald-Wild-Konflikt! Der eignet sich wunderbar dazu, mit tönenden Leerformeln Debatten zu führen, hinter deren überwiegender Hohlheit – Wald-vor-Wild, Wild-vor-Wald, Wald-mit-Wild oder Wald-ohne-Wild – sich ganz handfeste Interessen verstecken, die alle gegen die traditionelle Jagd gerichtet sind. Wenn wir Jäger – und damit meine ich wieder in erster Linie die Revierinhaber und dann unsere Interessenvertreter – uns auf diese nervigen Scheingefechte länger einlassen, dann graben wir uns selbst auf lange Sicht das Wasser ab.

 Zunächst: Quo vadis Jagd?

 Unter dem Titel „Vision 2030“ befasst sich die Zeitschrift Halali in der Ausgabe Februar-April mit der richtigen und einfachen Frage, wie wir in der Zukunft jagen werden. Nach einer treffenden Zustandsanalyse folgt ein etwas schwaches Resumé.

 Der Zustand aber ist rasch, wenn auch unvollständig, mit vier Bemerkungen beschrieben: Die einigermaßen überhastete und demgemäss weitgehend konzeptionslose Energiewende verändert unsere Landschaft und damit unseren, der Jäger, ökologischen Wirkungsraum in drastischer Weise; die moderne Forstwirtschaft will auf ihren schwindenden und durch wandelnde Natureinflüsse zunehmend bedrohten Forstflächen Wildschäden immer weniger tolerieren und tendiert deshalb immer stärker zum wildfreien Wald; die gesellschaftliche und damit politische Akzeptanz der Jagd in einer globalisierten und tradierter Kultur zunehmend fremder werdenden multikulturellen Welt nimmt rapide ab und gleichzeitig erobert der moderne oftmals zunächst naturfremde Mensch für verwaltete Freizeit, Sportbetätigung und Erholung immer mehr natürliche Lebensräume unter Verdrängung der dortigen Lebensformen.

 So isses!

 Unsere „Standesvertreter“, die Landesjagdverbände und der DJV, aber darunter schon die Kreisjägerschaften und Hegeverbände stehen, mangels theoretischem Unterbau, diesen Entwicklungen einigermaßen hilflos gegenüber. Da darf man sich dann nicht wundern, dass hier und da sogenannte Gutachten zur angeblichen  Wald-Wild-Problematik aus dem Boden schießen, dass sich vordergündige Waldbauinteressen in Wald-Wild-Symposien, z. B. in Göttingen 2012, in den Vordergrund drängen, dass falsch verstandener Tierschutz ausgerechnet den armen Biber protegiert, dass sogenannte Grüne als zuständige Minister allerlei, um es vorsichtig auszudrücken, merkwürdige Regelungen oft gegen die Jagd erfinden, dass die unselige Föderalismusreform den internationalen Stellenwert der Jagd und die innere Rechtseinheit beschädigt und was dergleichen Unerfreulichkeiten mehr sind. Ein kleiner Blick in den Jagdrechtsblog www.jagd-umwelt-naturschutz.de ist da ganz aufschlussreich.

 Hie Welf hie Waibling.

 Da haben wir nun im Handumdrehen eine schöne – oder weniger schöne – Frontenbildung. Die staatliche und private Forstpartie, selbst unter mancherlei Zwängen und mitten in der gigantischen Aufgabe eines modernen Waldumbaus, vertritt ihre Interessen geschickt und gut organisiert, und die sind nun mal, machen wir uns nichts vor, trotz aller gesetzlich zum Beispiel von § 1 des Bundesjagdgesetzes geforderten Lippenbekenntnisse zur Jagd auf den „Wald ohne Wild“ oder jedenfalls mit verd… wenig Wild gerichtet. In der Landwirtschaft sieht das nicht anders aus. Beide, flankiert noch von Städteplanern und Golfplatzentwicklern und Freizeitparkpromotern und Baumpfad-Heinis und dergleichen Zeitgenossen mehr sind besser organisiert und besser vernetzt als die Jäger und argumentativ ganz weit vorn. Da fühlt sich der Jäger dann nicht mal zum bescheidenen Dienstleister sondern zum Knecht oder Hilfsscherriff degradiert, wie man an dem Beitrag vom 24.02.2012 über die Jägerschaft am Ende des Holzweges oder vom 09.02.2012 über das Wald-Wild-Symposium in Göttingen im www.jagdblog.blogspot.com sehen kann.

 Das argumentative Hauptargument, der rhetorische Hammer ist da immer die gebetsmühlenhaft wiederholte Mär von den „überhöhten Schalenwildbeständen“, die von den „trophäengeilen“ Jägern gezüchtet würden und den Wald auffressen würden und deshalb drastisch reduziert werden müssen; dazu werden dann geschickte Pseudobeweise geliefert wie „Weisergatter“ und mehr oder minder stringente „waldbauliche Gutachten“ und natürlich beeindruckende Schadensfotos, deren Beweiswert häufig etwa dem der bekannten Fotos von fliegenden Untertassen oder dem Ungeheuer von Loch Ness gleicht.

 Gut, das ist jetzt mal polemisch, wie vieles von dem oben Gesagten. Natürlich gibt es überhöhte Schalenwildbestände, aber eben nicht flächendeckend, sondern sehr lokal. Da muss was passieren – was, dazu kommen wir noch. Natürlich gibt es auch, punktuell oder lokal oder höchstens mal kleinräumig regional, untragbare Wildschäden. Auch da muss was passieren – was, das sagen wir noch. Natürlich müssen wir alle darüber sprechen, vielleicht auch diskutieren, aber bitte nicht an runden Tischen – die sind ein Synonym für die Einigung vieler auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, und der ist fast immer viel zu klein! Natürlich gibt es Trophäenjäger oder Jagdrambos, die den Zug der Zeit verpasst haben, aber die werden schon von den Jagdgesetzen in Zaum gehalten.

 Was wir aber gegenwärtig haben, ist polemische Totschlagdiskussion von den radikalen Rändern der beteiligten Gruppen her, und das brauchen wir wie die oben zitierten kalten Füße.

 Worum geht´s denn nun wirklich?

 Nach dem Vorgesagten sieht man, jedenfalls dann, wenn man die Diskussion gutwillig angehen will, dass es darum geht, erkannte Konflikte einer gemeinsamen Lösung zuzuführen. Das ist ja nun nichts Neues, das ganze Leben dreht sich darum. Wie also halten wir den Ball flach und gehen alle erfolgreich und gut gelaunt nachhause?

 Da hilft uns ein inzwischen schon fast wieder verpönter Begriff, immerhin eine Erfindung oder jedenfalls Findung der Forstwissenschaft: Die Nachhaltigkeit. Schreien Sie nicht gleich auf, es folgt keine schwülstige Definition, sondern nur der Hinweis, dass wir die Erde bekanntlich nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen haben. Deshalb dürfen wir „uns die Erde untertan machen“, säen und ernten, züchten und töten, wir dürfen die Früchte ziehen, aber die Substanz nicht zerstören. Das ist, bei aller Streiterei über den Begriff, eigentlich inzwischen allgemein akzeptiert.

 Die einzelnen Wirtschaftsbereiche, in denen wir leben, sind deshalb sogenannte „Nachhaltswirtschaften“, und ganz besonders trifft das zu auf die Waldwirtschaft, die Landwirtschaft und – na klar! – die Wildbewirtschaftung, vulgo: die Jagd. Alle diese Bereiche werden nachhaltig genutzt, wozu natürlich auch gehört, dass der Nutzen gemehrt werden muss, weil letztlich Menschen davon leben. Und modernes Wirtschaften erfordert auch modernes Wirtschaftsmanagement. Das haben die Forstleute ebenso erkannt wie die Agrarwirtschaft.

 Wer´s noch nicht kapiert hat, sind die Jäger.

 Das macht aber nichts, auch wenn viele wie der Jagdblog etwas anderes meinen. Denn die verschiedenen Nachhaltswirtschaften, für unser Problem insbesondere Wald und Jagd, überschneiden sich natürlich, und das gibt dann Konflikte. Der Wald braucht möglichst wenig Verbiss bei geringen Bewirtschaftungskosten, möchte also die Naturverjüngung ohne Schutzmaßnahmen hochbringen, und da ist garkein Wild natürlich noch effizienter als Wild. Die Jagd möchte (und muss laut Jagdgesetzen) einen gesunden und artenreichen Wildbestand haben, den man möglichst auch noch bejagen kann. Aber der muss halt äsen, und das Rehwild als Konzentratselektierer liebt nun mal die frischen Terminaltriebe der jungen Bäume und schafft ganz schön was davon weg. Hirsche wiederum, insbesondere dann, wenn Verkehr oder Landwirtschaft oder Tourismus oder Sport sie in kleiner werdende Waldgebiete zwingen, gehen mächtig zu Schaden.

 Diese Konflikte werden zunächst einmal generell durch das Recht geregelt. Die Jagdgesetze, die Naturschutzgesetze, die Waldgesetze bestimmen die generellen Grenzen. So regeln die Jagdgesetze zwar einen Vorrang des Waldes (wie der Landwirtschaft) und sind insofern schon eine Art „Wald-vor-Wild“-Regelung, aber die Untergrenze ist eben, weil Wild ein zu unserer Landschaft gehörendes Kulturgut ist, der „biotopgerechte gesunde und artenreiche Wildbestand“. Der muss natürlich die gehegte Biomasse äsen, und das muss der Forst- oder Landwirt hinnehmen; das ist die sogenannte „Tragbarkeitsgrenze“, die nicht ersatzpflichtig ist und von den Gerichten zunehmend anerkannt wird.

 Wie das nun im örtlichen Detail geregelt sein muss, wieviele „Schalenwildeinheiten“ also ein bestimmtes zu definierendes Biotop unter dem Dach der generellen Regelung verträgt, das muss örtlich festgelegt werden. Da müssen dann die Forstleute und die für den Wildbestand zuständigen Jäger sich einigen, aber nicht unter ideologischen Postulaten, sondern als gleichberechtigte Partner zweier einander bedingender Lebensgemeinschaften. Wenn sie sich nicht einigen können, müssen sie ein gemeinsames fachlich qualifiziertes Mediationsorgan einsetzen, das, wie letztlich die Gerichte, eine „Befriedungsfunktion“ ausübt, der sich alle unterwerfen.

 Warum aber klappt das noch nicht so richtig?

 Betrachtet man die einzelnen Protagonisten, so erkennt man, dass bisher die Jäger in diesem System noch das schwächste Glied und deshalb leicht ein Spielball polemisch verbrämter Durchsetzung der Partikularinteressen von einigen Waldbesitzern oder Naturschützern oder wem auch immer sind. Das wird natürlich dadurch begünstigt, dass, mal als Beispiel, 20 oder mehr lokale Jagdpächter sich einem straff geführten und wirtschaftlich modern denkenden Agrar-Großbetrieb gegenübersehen, oder 20 Begehungsscheininhaber einem ebenso geführten staatlichen Forstbetrieb. Da fällt der Begriff der gleichberechtigten Partnerschaft gleich mal durch die Ritze.

 Methode mit Sinn oder Unsinn mit Methode?

 Besser das Erste. Der Wald-Wild-Konflikt ist einfach so, wie er heute rumposaunt wird, Unsinn (bei Hamlet heisst es noch krasser: Wahnsinn) mit Methode, wobei die Methode eben einfach die Durchsetzung von Partikularinteressen auf Kosten des Schwächeren ist, und das ist letztlich allemal unser Wild und dann unsere Jagd! Dabei können alle Beteiligten bei einigem guten Willen die durchaus vorhandenen Probleme gemeinsam erkennen und dann darüber sprechen und dabei natürlich Konflikte benennen und sich zunächst über die Ober- und Untergrenze der Konfliktlösung verständigen und dann die Lösung beschliessen oder, wenn sie das nicht können, entscheiden lassen. Wahrscheinlich müssen die Jäger, wieder vor allem die Revierinhaber, sich dafür neu auf die Grundlagen besinnen, anders organisieren, und die Interessen der – Gegenseite? Nein, Partner in Forst- und Landwirtschaft – verinnerlichen, vor allem heutzutage auch die ökonomischen Interessen. Dann sollte es diesen albernen Konflikt so nicht mehr geben!

 Man „muss nur wolle könne“.

 Mit Weidmannsheil Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

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Feb 2012 25

Neue DVO zum Landesjagdgesetz Brandenburg – Verschlimmbesserung ?


Brandenburg hat eines der besten deutschen Landesjagdgesetze, nicht zuletzt, weil es als einziges festschreibt, dass die Hege des heimischen Wildes eine “gesamtgesellschaftliche Aufgabe” ist.

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Die 1. Durchführungsverordnung stammt (in der letzten Fassung) vom 25. Juli 2008 und ist (war demnächst) nicht unbedingt und im Ganzen gelungen. So waren wir nicht begeistert, als die fortschrittliche Regelung der Mindestgrößen für Jagdreviere in Brandenburg unnötiger Weise durch die Möglichkeit von Kleinrevieren zwischen 75 und 150 ha wieder aufgeweicht wurde, noch dazu mit rechtlich unsauberen Methoden. Auch einiges Andere war nicht direkt applausverdächtig. Aber im Grossen und Ganzen kann (konnte) man mit dieser DVO leben.

Nicht so – ja, wer wohl? Weiß man, will sagen wir Jäger, nicht so recht, aber jedenfalls offensichtlich der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft, wie er sich jetzt nennt. Denn aus seinem Hause dreut uns jetzt anstelle der 1. DVO eine Zweite, und die hat´s in sich! Warum weiß man auch nicht so recht.

Die neue DVO soll jedenfalls an einem sehr bedeutsamen Datum in Kraft treten – am 1. April. Ist aber kein Scherz, beileibe nicht! Denn glaubt man, heute am 25. Februar 2012, dem Entwurf, dann steht uns neben einigem, das wir aus Zeit- und Platzmangel mal noch nicht kommentieren wollen, z. B. bevor:

-                     Für die Altersklasse Null bei allen wiederkäuenden Schalenwildarten gilt der Abschussplan als Mindestabschuss (also außer bei Rehwild auch bei Rot-, Dam- und Muffelwild). Wer z.B. im Plan, sagen wir mal, 4 Kitze hat, kann auch 17 schießen, wenn er sie kriegt (obwohl sie mit den einjährigen Stücken zusammen 60% des Gesamtabschusses ausmachen sollen), und die übrigen Stücke dann auch noch nach Plan, und das neuerdings vom 1. Mai bis 31. Dezember. Wir sehen nicht so recht, wie schlau das sein soll – es dürfte das Geschlechter- und Altersverhältnis noch mehr verbiegen als bislang schon (obwohl die VO die Einhaltung des Geschlechterverhältnisses, außer für die AK Null, ausdrücklich vorschreibt) und lädt außerdem zum Schummeln ein – der zweijährige Sechser war halt ´n Kitz – was wiederum den körperlichen Nachweis provoziert, eine ganz blöde Regelung für jeden, den sie trifft.

-                     Die Jagdzeit für Rehböcke der Altersklasse 1 und 2 wird vom 1. Mai bis zum 31. Dezember verlängert. Das kommt den “Schlumpschützen” auf der Drückjagd sehr entgegen, ansprechen wird überflüssig, kann ja in der Eile sowieso keiner. Wir sind der Meinung, dass das allenfalls diesen Schützen dient, dem Rehwild sicher nicht. Der Hintergedanke ist natürlich, dass damit die sog. “Trophäenjagd”, der ohnehin keineswegs jeder weidgerechte Jäger mehr huldigt, noch mehr behindert wird – kann man gerade noch hinnehmen, aber wieso muss das die Obrigkeit durch die Hintertür regeln? Das gilt auch für die Verlängerung der Jagdzeit für Rot- Dam- und Muffelwild der AK 1 vom 1. Mai bis 31. Januar – da werden dann die Bastspießer eben nicht mehr an der Wand, sondern in der Wurst enden. Auch schön, oder?

-                     Zudem wird die Klassifizierung nach Altersmerkmalen bei Rot- und Damwild drastisch verschärft: Wild- und Hirschkälber 40% vom Gesamtabschuss, Schmaltiere 33% und Alttiere 67% vom Gesamtabschuss weiblich, Schmalspießer 40% und junge Hirsche 33% vom Gesamtabschuss männlich, und mittelalte Hirsche 7% vom Gesamtabschuss männlich. Ein Witz ist dann: Alte Hirsche 20% vom Gesamtabschuss männlich, denn zum einen erreicht man das schon ohnehin kaum und zum zweiten wird es bei dieser neuen Regelung alte Hirsche garnicht mehr geben!

Da freut sich der Jäger denn aber auch, dass die VO erneut wieder mal verbindlich festlegt, was ein Frischling ist: ein Stück von der Geburt an bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.

Sach bloß?

Gruss und Weidmannsheil

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Rechtsanwalt; Geschäftsführer

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Feb 2012 01

Krähen-Massaker – wer braucht so´n Eigentor?


Das Crowbusting

DER SPIEGEL 4/2012 berichtet auf der ganzen Seite 136 unter dem Titel „Ballerei am Himmel“ über die von „Wild und Hund“ organisierte massenweise Krähenjagd, die unter dem sinnigen Motto stattfand: „80 gegen Huckebein“. Da wird dann durchaus zutreffend, weil man das auch gut in „Wild und Hund“ 90/2011 auf den Seiten 42 f. nachlesen kann, berichtet, wie 80 Figuren, die sich mit so schönen Namen schmücken wie „Waldwilli79“ oder „dernieauslernt“ und die sich – warum deutsch wenn´s auch englisch geht – „Crowbusters“ nennen, generalstabsmässig zur Massenjagd auf Krähen ausrücken und dabei dann eben auch mal kurz geschützte Vögel erlegen; Schwund ist eben immer. Diese unter dem Motto „Tierschutz“ pfiffig gemachte Reportage einer „supergeilen Sache“ wird mit einem Bild der in Nahkampfmontur gekleideten Helden geschmückt, die dann aber merkwürdigerweise ihre Gesichter selbst unkenntlich gemacht haben.

Feindbild Krähe

Nun kann man als weidgerechter Jäger durchaus ein, sagen wir mal, ambivalentes Verhältnis zum Krähenvogel haben – das müssen wir unter uns Fachleuten nicht gross diskutieren. Insbesondere der geschützte Kolkrabe kann für die Viehzucht und die Wildbahn höchst unerträglich werden, und seine sonstigen Artgenossen bis hin zur Elster sind als schlaue und in Massen äusserst lästige Kulturfolger häufig eine rechte Plage.

Krähenjagd – ´ne supergeile Sache

Andererseits handelt es sich, zumindest in manchen Bundesländern, um Wild, das dem Jagdrecht und somit unserer Weidgerechtigkeit unterliegt, und in den übrigen Ländern um Wildtiere, die dem Jagdrecht gerade nicht unterliegen, sondern geschützt sind. Jagd aber ist bei aller Passion eine, mit Verlaub, verantwortungsvolle Betätigung und beruht deshalb auf einer Jagdethik – jedenfalls für viele von uns – die weder mit dem Begriff „Mordsspass“ noch gar der „supergeilen Sache“ angemessen bezeichnet wird; aber den Gebrauch der deutschen Sprache muss natürlich auch jeder mit sich selbst ausmachen.

Die Rechtslage

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass einige Krähenarten in einigen Bundesländern, meist in der Zeit vom 01.08. bis 20.02, bejagt werden dürfen (generell BW, präzise Hamburg, Hessen, MV, NRW, RhP und SchlH). Andernorts und zu anderen Zeiten dürfen Rabenvögel nicht getötet werden, ihre Tötung ist insbesondere keine Jagdausübung. Auch partiell erlaubte Vergrämungsabschüsse sind das nicht, sondern nur sog. „erlaubte Tätigkeiten“. Der Jagdschutz greift da auch nicht. Damit sind ausserhalb des Jagdrechts die Naturschutz- Artenschutz- und Vogelschutzbestimmungen zwingend.

Dort, wo die Jagdausübung erlaubt ist, können (und sollten!) Krähen auch tatsächlich bejagt werden, und es ist vor allem nichts gegen eine scharfe Bejagung einzuwenden, obwohl es inzwischen als gesicherte Erkenntnis gelten darf, dass selbst die massenweise Bejagung der Krähenvögel überhaupt keine positiven Veränderungen im Naturhaushalt von Kleinsäugern, Singvögeln oder dergleichen bewirken; die Gründe für die Krähenbejagung sind Alibi-Behauptungen. Dort also, wo sie bejagt werden dürfen, ist es eben Jagd – ebenso nützlich und schön wie Teibjagden auf Hase oder Fasan.

Das öffentliche Erscheinungsbild der Jäger

Leider hat sich das Bild der Jagd und der Jäger im öffentlichen Bewusstsein insbesondere der städtischen Bevölkerung rapide verschlechtert und wir haben grösste Mühe, unser Tun zu rechtfertigen. Die Mühe geben wir uns auch, allen voran der DJV und die Landesjagdverbände, aber z. B. auch mit so schönen Aktionen wie „Lernort Natur“ usw. Da ist es dann besonders hilfreich, wenn sich eine 80 Mann starke Truppe in Nahkampfmontur unter Kampfnamen und mit verhüllten Gesichtern auch noch in der Presse für die Erlegung von 333 Kreaturen an einem Tag, einschliesslich einiger geschützter, für „ ´ne supergeile Sache“ feiern lassen – vor allem dann, wenn sie sich allesamt als „Jäger“ bezeichnen. Damit reisst man dann mit dem Hintern mühelos ein, was man mit den Händen mühsam aufgebaut hat. Schlau, nicht?

Was lehrt uns das?

Diese Krähenjagd mag jeder mit seinem Geschmack und seinem Begriff von Weidgerechtigkeit und Nachhaltigkeit abmachen, und natürlich darf dort, wo es erlaubt ist, auch generalstabsmässig gejagt werden. Aber etwas mehr Augenmass bei der Durchführung und dem öffentlichen Auftreten und bei der anschliessenden publizistischen Verwertung dieser „Gaudi“ wäre wirklich anzuraten.

Nix für ungut, Ihr „WyattEarps“!

Dr. Wolfgang Lipps

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Dez 2011 02

DURBAN Klimakonferenz – wird bestimmt mal wieder nix !


Durban, Klima und die Nachhaltigkeit

Wir wissen inzwischen alle: der Klimagipfel in Durban macht, mit Verlaub, keinen Sinn. Mitten in seiner Sitzungszeit steckt er in einer Sackgasse (so mit Recht der Potsdamer Klimaforscher Ottmar Edenhofer in WELT online). 5 Länder auf der Welt, nämlich China, USA, Indien, Russland und Japan sind für die Hälfte des Kohlendioxidausstosses verantwortlich, zusammen mit den nächsten 5, nämlich Brasilien, Deutschland, Kanada, Mexiko und Iran, für zusammen zwei Drittel. Daran wird sich kaum was ändern!

In Durban wird ferner auch über die Entwicklungshilfezahlungen verhandelt, mit denen weltweit effiziente Technologien insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern gefördert werden. Viel Geld! Es soll die Produktions- und Lebensbedingungen der Industriestaaten verbreiten.

Leider auch deren Industrialisierung und vor allem deren Ressourcenverbrauch. Und das halten die Forscher des Internationalen Geosphären-Biosphären-Programms (IGBP) für grottenfalsch, wie Matthias Brake in Telepolis vom 02.12.2011 berichtet (http://www.heise.de/tp/blogs/2/print/150933). Hier gibt es nämlich bisher einen Maßstab für den gesellschaftlichen Entwicklungsstand der Empfängerländer, der aber nur Parameter wie Lebenserwartung, Schuldauer, Bruttosozialprodukt enthält, den sogenannten Human Development Index (HDI – http://hdr.undp.org/en/reports/global/hdr2011/).

Wie der Sprecher Owen Gaffney (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/1606912) des IGBP richtig erkannt hat, fehlt hier die Nachhaltigkeit, obwohl die Vereinten Nationen die doch dauernd im Munde führen. Der HDI müsste also jetzt ein HDSI, “S” für “sustainability” werden (so z. B. Chuluun Togtokh von der Universität Ulan Bator).

Aber, wie der Titel schon andeutet: Daraus wird bestimmt wieder nix.

Denn damit würden einige Länder wegen der Neubewertung ihrer Nachhaltigkeit ziemlich blass aussehen: Deutschland würde zwar nur von Platz 9 auf 10 abrutschen, aber Australien von 2 auf 26 und die USA, die den Klimawandel sowieso blockieren wo sie können, von 4 auf 28 (und die VAE von 30 auf 123!).

Und weil das deutlich macht, dass besonders energiehungrige Staaten wahrhaftig kein Vorbild mehr sind für die Zukunft der Welt, werden die wohl – nee, nicht etwa beeindruckt zum Besseren hinarbeiten, sondern einfach verhindern.

Wie gehabt.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

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Okt 2011 28

Kitztod, Justizversagen – und eine Schlappe für den Tierschutz


Untertitel

Der “Problembär” des Jagdrechts: Schadensersatz für ausgemähte Kitze

Das Rehkitz hat, wie alle Jungtiere in der Natur, viele Feinde, aber ganz wehrlos ist es nicht – geruchlos, bewegungslos, gut getarnt, von der Ricke umsorgt, vom Jäger gehegt.

Der Jäger hat auch viele Feinde, und gegen einen ist er, wie jedermann, ganz besonders wehrlos: falsche Urteile. Der folgende Fall ist ein schönes Beispiel dafür.

Der Fall

Die Weidewirtschaft hat mit dem örtlichen Jäger vereinbart, dass vorher angezeigt wird, wann welche Wiesen gemäht werden, und dass am Tage vorher ein Vorgewende um das Feld herumgemäht wird, damit der Jäger dann die Kitzrettung betreiben kann. Gelegentlich hält sich die Weidewirtschaft nicht daran, und so brettert ein Traktorfahrer eines Morgens, obwohl er weiß, dass der Jäger das nicht weiß und dass da Kitze liegen können, und obwohl es kein Vorgewende gibt, auf´s Feld und mäht mal gleich fünf Kitze tot.

Der ob dieser wiederholten Schlamperei verärgerte Jäger ist dennoch überaus gütig: er zeigt den Fahrer nicht an, er lässt mal drei von den fünf Kitzen als mögliches Versehen durchgehen. Aber er verlangt jetzt, um ein Zeichen zu setzen, Schadensersatz, aber in seiner Güte wieder nur 450,00 EURO pro Kitz anstatt 620 (wie das Landgericht Trier).

Die Weidewirtschaft ignoriert die Forderung, und der, wie gesagt verärgerte, Jäger klagt auf 900 EURO Schadensersatz.

Das Urteil des Amtsgerichts Eberswalde

Die Weidewirtschaft und der Täter verteidigen sich, durch eine renommierte Anwaltskanzlei, mit viel Unsinn, viel Wahrheitswidrigem, insgesamt einigermaßen unanständig. Das Gericht ignoriert das alles – richtigerweise. Und macht ein Urteil, das dem erstaunten Jäger mitteilt:

Wildtiere sind herrenlos. Wandern mal dahin und mal dorthin. Die beiden Kitze gehören dem Jäger nicht, denn er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes einzelnes Wildtier. Dann aber kann dessen Tötung auch nicht in sein Jagdausübungsrecht eingreifen.

Klage abgewiesen!

Na ja – auf hoher See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand. Richter sind auch nur Menschen. Das Urteil ist zwar grottenfalsch, aber das kann ja mal vorkommen; nichts, was der geballte Sachverstand von drei Richtern am Berufungsgericht nicht wieder einrenken könnte.

So geht der Jäger frohgemut in die Berufung.

Der Beschlussentwurf des Landgerichts Frankfurt (Oder)

In der Berufungsbegründung erklärt der Jäger – immerhin Jagdrechtler, Verfasser des Kommentars zum Brandenburgischen Landesjagdgesetz, Inhaber der Hegemedaille usw. – dem Gericht den einfachen Rechtsfall nochmal. Die Weidewirtschaft verteidigt sich wie gehabt, s. o.

Das Landgericht möchte die Berufung gern mit einem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO “abwurzeln” und schickt den Parteien den Entwurf des beabsichtigten Beschlusses. Der Jäger liest den und denkt, ihn tritt das bekannte Pferd. Denn hier meint das Gericht neben anderen Absonderlichkeiten (die zu schildern zu weit ginge) etwa Folgendes:

Der Jäger muss unwesentliche Störungen seines Jagdbetriebes hinnehmen, die entgegenstehenden Urteile z. B. des Landgerichts Trier sind falsch. Vor allem aber: der Landwirt verstößt auch nicht gegen das Tierschutzgesetz, denn die Landwirtschaft ist ein vernünftiger Grund, Kitze totzumähen. Schließlich muss er abwägen, ob die Kühe verhungern oder ein paar Kitze verenden. Hier hat er also eine “Pflichtenkollision”, die er zu seinen Gunsten dahin entscheiden darf, dass die Tötung der Kitze demgemäß rechtmäßig ist.

Der Jäger antwortet mit einem langen Schriftsatz, denn mit Eugen Roth:

“Der Mensch, von Wesensart geduldig hält sich allein für daran schuldig und macht es nun noch kunstgerechter…”.

Die Weidewirtschaft nimmt dazu Stellung wie gehabt (siehe oben!).

Die mündliche Verhandlung

Im Gegensatz zu der durch diesen Beschlussentwurf erzeugten negativen Erwartung des Jägers sind die Richter sehr nett, sehr aufmerksam, sehr verständnisvoll, hören sich alles nochmals an, ignorieren richtigerweise das gesamte Urteil des Amtsgerichts, decken ihre …na sagen wir mal “Fehlpässe”… aus dem Beschlussentwurf mit dem gnädigen Mantel des Schweigens zu.

Und dann nehmen sie fröhlich und unbeeindruckt die nächste “Verleitfährte” wieder auf: die Jagdstörung. Und wie der Hundeführer weiss: wenn der vierbeinige (oder eben sonstige) Jagdhelfer erst mal die Verleitfährte angenommen hat, vergeigt er die Prüfung.

Und genau so ist es dann passiert.

Und damit wir kein Urteil kriegen, in dem steht, dass Landwirte ruhig Kitze totmähen dürfen, und damit wir den gesammelten Aufschrei von Jägern, Tierschützern, NABU, Bund usw. nicht provozieren, und auch wenn die Weidewirtschaft jetzt glauben wird, sie habe gewonnen (stattdessen hat sie nur erreicht, dass in Zukunft jedes totgemähte Kitz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird!), haben wir, was natürlich unser Geld kostet, die Berufung zurückgenommen.

Die Rechtslage

Die Auffassung des Landgerichts ist leider genauso grottenfalsch wie die des Amtsgerichts. Tatsächlich sieht es rechtlich nämlich so aus:

a. Strafrecht

Ganz einfach: wer ein Wirbeltier ohne rechtfertigenden Grund tötet, begeht nach § 17 TierSchG eine Straftat. Das Totmähen von Kitzen gehört natürlich dazu. Aber strafbar ist das nur bei Vorsatz. Nun fährt niemand bewusst ein Kitz tot, aber wer mit Kitzen rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass er sie überfahren könnte, handelt mit sog. bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) und damit auch strafbar.

b. Zivilrecht

Da wird´s schon schwieriger, Wenn man eine Vereinbarung zur Vermeidung von Kitztötungen hat, macht der Vertragsverstoss schadensersatzpflichtig. Klar. Hat man die aber nicht, dann gilt:

Zur Tötung und Aneignung von Wild ist nur der Jagdausübungsberechtigte nach Bundes- und Landesjagdgesetz berechtigt. Nach § 823 BGB ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer “vorsätzlich oder fahrlässig … ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Das Jagdausübungsrecht ist nach ständiger Rechtsprechung eindeutig ein “sonstiges Recht”. Wer ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier tötet, verletzt dieses Recht. Wer dafür keinen Rechtfertigungsgrund hat, ist demgemäss zum Schadensersatz verpflichtet. Die Landwirtschaft ist kein rechtfertigender Grund. Und Fahrlässigkeit genügt.

So einfach ist das!

Und das Fazit?

Die Justiz hat´s vergeigt!

Mit “Jagdstörung” hat die Kitztötung nichts, aber auch garnichts zu tun. Das Landgericht hätte die Möglichkeit gehabt, ein richtiges und wegweisendes Urteil zu sprechen. Statt dessen meinte der Vorsitzende, das sei eben nun mal ein Fall für den Gesetzgeber. Komisch – das sagen immer die, die das völlig ausreichende geltende Recht nicht erkennen oder kennen oder anwenden wollen.

Wie sagt unser oller Goethe so schön (Faust II, Vers 11837): “ein grosser Aufwand, schmählich ! ist vertan!”

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps, Rechtsanwalt, Geschäftsführer

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Sep 2011 23

Die Biosprit-Lüge – wie gehabt!


Wir haben bereits zweimal auf bedenkliche Fakten bei dem vielgerühmten Biosprit hingewiesen – am 13.12.2010 mit “Biosprit – Fluch oder Segen?” und am 14.07.2011 mit “Stirbt die Biene, stirbt der Mensch”.

Jetzt stellt sich auch noch heraus, dass die Treibhausgasbilanz von Biosprit der EU, das beliebte Alibi der Befürworter dieses Zeugs, unter anderem deshalb so gut aussieht, weil sie unter einem schweren Rechenfehler leidet. Das hat der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Umweltagentur festgestellt.

Danach darf man für eine seriöse Treibhausgasbilanz nur ausrechnen, was die sog. Energiepflanzen zusätzlich an CO2 absorbieren, muss davon also das abziehen, was die vorher auf der Fläche vorhandenen Pflanzen ohnehin schon absorbiert haben. So aber wird so getan, als ob hier eine zusätzliche Einsparung durch die ganze Biomasse erfolgen würde, was die Einsparung zu hoch ansetzt. Ist Betrug, sieht aber prima aus!

Damit zeigt sich, dass die zutreffende Bilanz gerade für E10-Treibstoff einigermassen verheerend ausfallen müsste, wenn richtig gerechnet würde. Deshalb wohl verabredeten die EU-Kommissare für Energie und Klima, Oettinger (den wir seit seinem dämlichen Halbmast-Vorschlag für Schuldnerländer auch “Fahnen-Günthie” nennen) und Connie Hedegaard, dass die Effekte der indirekten Landnutzungsänderungen seit 2010 (Waldrodungen für neue Energiepflanzen usw.) erst spätestens 2018 berücksichtigt werden sollen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Tatsächlich also bewirkt die Biospritproduktion nicht nur Umweltschäden en masse (Monokulturen, Pestizide, Eutrophierung, Bienensterben usw.), sondern sie bewirkt auch keinerlei Treibhausgasminderung beim Treibstoffverbrauch.

Im Gegenteil: Die Erzeugung von Biosprit aus Mais, Raps, Soja, Zuckerrohr oder Palmöl führt zu mehr CO2-, CH4- und N2O-Emissionen als die Verbrennung von fossilem Treibstoff, auch bei Biodiesel.

Auf gut Deutsch: der E10-Weg ist, mit Verlaub, Mist!

Klimapolitisch einzig richtig ist die rasche und stringente Förderung von Energieeffizienz und Verbrauchsminderung. Die Industrie beginnt das zu kapieren. Der Verbraucher weiss das schon und boykottiert den E10-Sprit nach Kräften und wohl auch ganz wirkungsvoll.

Nur die Politik, wie gehabt, merkt nix!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/2/150490

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Jul 2011 14

Energiepflanzen – stirbt die Biene, stirbt der Mensch!


Energiewende – gut und schön, wenn auch überraschend und überhastet. Aber auch unüberlegt und verantwortungslos?

 Leider spricht vieles dafür!

 Die Agrarlandschaften der Welt werden zunehmend intensiver genutzt, durch verbesserte Methoden, durch Düngung, und nicht zuletzt durch den gerade in Europa und vor allem in Deutschland sprunghaft steigenden Anbau von Energiepflanzen in Monokulturen wie Mais und Raps. Damit steht die Gefahr unmittelbar bevor, dass das Agrarland zu einer öden artenarmen pestizidbelasteten Zone wird. Mit den zunehmenden Biogasanlagen verschwinden lokale Feldfrüchte wie Weizen, Roggen, Gerste und mit diesen die Blühsäume mit Kornblumen, Mohnblumen, Ackerwinde, Johanniskraut und anderen Gewächsen. Die Maissaat ist gebeizt gegen den Maiswurzelbohrer, Totalherbizide werden gespritzt, sogar in Naturschutzgebieten verarmt die Flora. Ausserhalb vernichten die Herbizide Regenwürmer und geraten bei Starkregen in angrenzende Gewässer mit tödlichen Folgen für die dort lebende Fauna.

 Vor allem aber leiden die Bienen. Wissenschaftliche Untersuchungen des EU-Umweltbüros, der Universität Würzburg, der Georg-August-Universität in Göttingen und des UFZ Helmholtz Center for Environmental Research in Leipzig haben gezeigt, dass Bienen bei ausgedehnten Rapsfeldern die in der Umgebung wachsenden Wildpflanzen vernachlässigen. In vielen Teilen der Welt geht infolge der oben aufgezeigten Agrarentwicklung die Anzahl bestäubender Insekten, vor allem aber der Bienen, drastisch und spürbar zurück. Die Europäische Honigbiene leidet ohnehin schon seit Jahren und kann durch die ebenfalls in ihrer Zahl zurückgehenden Wildbienen nicht ersetzt werden.

 Wissenschaftler gehen inzwischen davon aus, dass durch die dargestellte Entwicklung in der Summe 40 % der durch Pflanzen bereitgestellten essentiellen Nährstoffe für den Menschen verloren gehen könnten, wenn diese Entwicklung fortschreitet. Wissenschaftler der Leuphana Universität Lüneburg, der Freien Universität Berlin und der Universitäten Berkeley und San Franzisco weisen darauf hin, dass Kulturpflanzen mit dem höchsten Anteil an Fetten und den Vitaminen A, C und E sowie einem hohen Anteil an Calcium Fluorid und Eisen besonders von der Bestäubung profitieren; Defizite hier wirken sich demnach besonders stark auf die Qualität menschlicher Ernährung aus.

 Also: Energiewende gut und schön. Aber vielleicht starren Politiker ausnahmsweise mal nicht auf die nächste Wahl, sondern denken nach und machen eine gesunde Politik mit Augenmass und Verantwortung für Nachhaltigkeit – ein schönes Wort für hohle Lippenbekenntnisse, aber eine unmittelbare gesamtgesellschaftliche Verpflichtung! Denn, wie wir schon an anderer Stelle immer wieder gesagt haben:

 Wir haben diese Erde nicht von unseren Vorfahren geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen!

 Und zu deren Lebzeiten soll es weiterhin Bienen geben.Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Rechtsanwalt und Geschäftsführer

(Quelle: http;www.heise.de/tp/blogs/2/150102)

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Mai 2011 17

Nachhaltigkeit – Sinn, Unsinn, oder gar Blödsinn?


Die Arbeit unseres Instituts ruht auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit, siehe “wir über uns”. Wir haben das verinnerlicht, wir sind damit zufrieden, wir leiten daraus unser Weltbild ab und demgemäss unsere Anleitungen zum Handeln. Und niemand hat uns bislang widersprochen oder gar vorgeworfen, wir seien Dummbeutel und erkennbar auf dem falschen Wege.

 Deshalb lesen wir mit grossem Erstaunen, und grosser Nachdenklichkeit, den brilliant geschriebenen Artikel von Dirk Maxeiner am 13.05.2011 in der WELT. “Formel zur Erlösung” heisst er und haut den Begriff der Nachhaltigkeit elegant aber unerbittlich in die Pfanne!

 Hat er etwa Recht?

 1.       Der WELT-Artikel

 Nach der tollen Einleitung: “Scharlatane haben sich zu allen Zeiten hinter Wort-Ungetümen versteckt” – sozusagen die Sizilianische Eröffnung in der Botwinnik-Variante – nimmt sich Dirk Maxeiner den Bericht “Welt im Wandel” des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) vor, der mit allerlei schwülstigen Erklärungen, die Maxeiner sehr schön zitiert, dazu geführt hat, dass die Bundeskanzlerin die Nachhaltigkeit bezeichnet als “Leitprinzip der Bundesregierung” und demgemäss die Deutschen auffordert, “über alle Lebensbereiche hinweg den Nachhaltigkeitsgedanken zu verinnerlichen”.

 Bis dahin, Freunde, sind wir, obwohl wir uns sicherlich besser und verständlicher ausgedrückt hätten, im Prinzip noch dabei.

 Jetzt fragt sich Dirk Maxeiner allerdings, was denn Nachhaltigkeit eigentlich sei, und zitiert allerlei Unsinn wie z. B. den erwähnten WBGU, der offensichtlich meint, Nachhaltigkeit sei nicht zuletzt Fantasie (?). Und Hubert Markl, der ehemalige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, hielt nach Maxeiner den Begriff für unklar genug, dass sich alle darauf einigen könnten. Die Brundtland-Kommission definierte danach die Nachhaltigkeit so: “dass sie die Bedürfnisse der gegenwärtig lebenden Menschen befriedigt, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen in Frage zu stellen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen”.

 Maxeiner darauf: “Nachhaltigkeit ist demnach eine Art Welterlösungsformel. Problematisch wird es erst, wenn der Kellner die Rechnung bringt: welche Bedürfnisse dürfen es denn noch konkret sein?” und dann führt er allerlei auf, eine Mahlzeit pro Tag oder drei, Wohnung, Altbau oder Platte, Urlaub, wenn ja mit Flugzeug, und wer entscheidet das?

 Na ja, polemisch ganz eindrucksvoll.

Aber was, wenn überhaupt, will der Dichter uns damit genau sagen?

 Maxeiner läuft nämlich dann – so meinen wir jetzt mal – einigermassen aus dem Ruder, wenn auch immer noch auf der Woge eindrucksvoller Logik. Das macht eben den intelligenten Debattenbeitrag aus, beste englische Tradition!  Denn jetzt führt er Nachhaltigkeit mal schnell rhetorisch ad absurdum – wollte man vielleicht früher nachhaltige Pferdekutschen? Petroleumlampen? Raddampfer? Frühere Generationen trieb nicht der Gedanke an die Nachwelt, sondern die wollten ihren gegenwärtigen Wohlstand mehren, weiter nix.

 Auch die Vorstellung, die Nachhaltigkeit sei ein Naturgesetz, hält Maxeiner für, halten zu Gnaden, Blödsinn. Die Forstverwaltung, die dieses “Gesetz” er- oder besser gefunden habe, sei nicht an einem Weltbild interessiert gewesen, sondern an ökonomischer Nutzenmehrung.

 Die Natur aber sei Anarchie, Revolution, Katastrophe. Letztlich Evolution durch Anpassung an Veränderung. “Hätte sich die Natur vor ein paar Millionen Jahren entschieden, nachhaltig zu sein, dann dominierten heute noch die Dinosaurier den Planeten”.

 2.       Hat er Recht?

 Mit seiner beissenden Kritik an dümmlichen Redewendungen, an pseudo-wissenschaftlichen Definitionen und an aufgeblasener Rhetorik hat er Recht. Mit seiner ziemlich deutlich gewordenen Meinung, die Nachhaltigkeit als eine Art Handlungsanweisung sei, mit Verlaub, Blödsinn, hat er nicht Recht.

 Ganz im Gegenteil, auch wenn er das vielleicht nicht glaubt. Aber wahrscheinlich ist er intelligent genug, seinen eigenen Beitrag heimlich grinsend in Frage zu stellen – er muss es ja nicht zugeben!

 Denn Nachhaltigkeit in dem Sinne, in dem wir sie meinen, anwenden und propagieren, meint natürlich nicht, dass die Welt bleiben soll wie sie ist und dass Saurier in alle Ewigkeit überleben sollen, auch menschliche Saurier nicht. Wir lassen nun wirklich keine Ritterrüstung mehr rumlaufen, aus der der Ritter seit 300 Jahren rausgefault ist. Aber für uns ist Natur keineswegs “Revolution, Chaos, Katastrophe”, auch wenn das immer wieder stattfindet, sondern, wie Maxeiner so nebenbei konzediert, Evolution.

 Und die verlangt, dass wir die Erde als Treuhandgut behandeln, mit allen Veränderungen, wohlgemerkt, mit allen evolutionären Entwicklungen und Verwerfungen, als eine Erde, die wir nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen haben. Wir dürfen säen und ernten, Zuwachs abschöpfen und Nachkommendes dezimieren, aber wir dürfen den Kernbestand nicht eliminieren. Natürlich sind ohne unser Zutun unzählige Arten ausgestorben, aber wir sollen das geschehen lassen, ohne uns anzumassen, Arten auszurotten.

 Jede unserer Teilwirtschaften, z. B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd, ist eine Nachhaltswirtschaft, die dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet ist, wie wir sie sehen, die aber natürlich andere Nachhaltswirtschaften überschneidet, und dabei Zielkonflikten begegnet, die gelöst werden müssen, auch gelegentlich, oder fast stets, durch Eingriffe in die reine Lehre.

 Na und? So ist das Leben.

 Deshalb denken wir, dass wir ein ganzes Stück weiter sind als Sie, lieber Dirk Maxeiner. Nix für ungut!

Dr. Wolfgang Lipps

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