DURBAN Klimakonferenz – wird bestimmt mal wieder nix !
Durban, Klima und die Nachhaltigkeit
Wir wissen inzwischen alle: der Klimagipfel in Durban macht, mit Verlaub, keinen Sinn. Mitten in seiner Sitzungszeit steckt er in einer Sackgasse (so mit Recht der Potsdamer Klimaforscher Ottmar Edenhofer in WELT online). 5 Länder auf der Welt, nämlich China, USA, Indien, Russland und Japan sind für die Hälfte des Kohlendioxidausstosses verantwortlich, zusammen mit den nächsten 5, nämlich Brasilien, Deutschland, Kanada, Mexiko und Iran, für zusammen zwei Drittel. Daran wird sich kaum was ändern!
In Durban wird ferner auch über die Entwicklungshilfezahlungen verhandelt, mit denen weltweit effiziente Technologien insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern gefördert werden. Viel Geld! Es soll die Produktions- und Lebensbedingungen der Industriestaaten verbreiten.
Leider auch deren Industrialisierung und vor allem deren Ressourcenverbrauch. Und das halten die Forscher des Internationalen Geosphären-Biosphären-Programms (IGBP) für grottenfalsch, wie Matthias Brake in Telepolis vom 02.12.2011 berichtet (http://www.heise.de/tp/blogs/2/print/150933). Hier gibt es nämlich bisher einen Maßstab für den gesellschaftlichen Entwicklungsstand der Empfängerländer, der aber nur Parameter wie Lebenserwartung, Schuldauer, Bruttosozialprodukt enthält, den sogenannten Human Development Index (HDI – http://hdr.undp.org/en/reports/global/hdr2011/).
Wie der Sprecher Owen Gaffney (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/1606912) des IGBP richtig erkannt hat, fehlt hier die Nachhaltigkeit, obwohl die Vereinten Nationen die doch dauernd im Munde führen. Der HDI müsste also jetzt ein HDSI, “S” für “sustainability” werden (so z. B. Chuluun Togtokh von der Universität Ulan Bator).
Aber, wie der Titel schon andeutet: Daraus wird bestimmt wieder nix.
Denn damit würden einige Länder wegen der Neubewertung ihrer Nachhaltigkeit ziemlich blass aussehen: Deutschland würde zwar nur von Platz 9 auf 10 abrutschen, aber Australien von 2 auf 26 und die USA, die den Klimawandel sowieso blockieren wo sie können, von 4 auf 28 (und die VAE von 30 auf 123!).
Und weil das deutlich macht, dass besonders energiehungrige Staaten wahrhaftig kein Vorbild mehr sind für die Zukunft der Welt, werden die wohl – nee, nicht etwa beeindruckt zum Besseren hinarbeiten, sondern einfach verhindern.
Wie gehabt.
Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
Kitztod, Justizversagen – und eine Schlappe für den Tierschutz
Der “Problembär” des Jagdrechts: Schadensersatz für ausgemähte Kitze
Das Rehkitz hat, wie alle Jungtiere in der Natur, viele Feinde, aber ganz wehrlos ist es nicht – geruchlos, bewegungslos, gut getarnt, von der Ricke umsorgt, vom Jäger gehegt.
Der Jäger hat auch viele Feinde, und gegen einen ist er, wie jedermann, ganz besonders wehrlos: falsche Urteile. Der folgende Fall ist ein schönes Beispiel dafür.
Der Fall
Die Weidewirtschaft hat mit dem örtlichen Jäger vereinbart, dass vorher angezeigt wird, wann welche Wiesen gemäht werden, und dass am Tage vorher ein Vorgewende um das Feld herumgemäht wird, damit der Jäger dann die Kitzrettung betreiben kann. Gelegentlich hält sich die Weidewirtschaft nicht daran, und so brettert ein Traktorfahrer eines Morgens, obwohl er weiß, dass der Jäger das nicht weiß und dass da Kitze liegen können, und obwohl es kein Vorgewende gibt, auf´s Feld und mäht mal gleich fünf Kitze tot.
Der ob dieser wiederholten Schlamperei verärgerte Jäger ist dennoch überaus gütig: er zeigt den Fahrer nicht an, er lässt mal drei von den fünf Kitzen als mögliches Versehen durchgehen. Aber er verlangt jetzt, um ein Zeichen zu setzen, Schadensersatz, aber in seiner Güte wieder nur 450,00 EURO pro Kitz anstatt 620 (wie das Landgericht Trier).
Die Weidewirtschaft ignoriert die Forderung, und der, wie gesagt verärgerte, Jäger klagt auf 900 EURO Schadensersatz.
Das Urteil des Amtsgerichts Eberswalde
Die Weidewirtschaft und der Täter verteidigen sich, durch eine renommierte Anwaltskanzlei, mit viel Unsinn, viel Wahrheitswidrigem, insgesamt einigermaßen unanständig. Das Gericht ignoriert das alles – richtigerweise. Und macht ein Urteil, das dem erstaunten Jäger mitteilt:
Wildtiere sind herrenlos. Wandern mal dahin und mal dorthin. Die beiden Kitze gehören dem Jäger nicht, denn er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes einzelnes Wildtier. Dann aber kann dessen Tötung auch nicht in sein Jagdausübungsrecht eingreifen.
Klage abgewiesen!
Na ja – auf hoher See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand. Richter sind auch nur Menschen. Das Urteil ist zwar grottenfalsch, aber das kann ja mal vorkommen; nichts, was der geballte Sachverstand von drei Richtern am Berufungsgericht nicht wieder einrenken könnte.
So geht der Jäger frohgemut in die Berufung.
Der Beschlussentwurf des Landgerichts Frankfurt (Oder)
In der Berufungsbegründung erklärt der Jäger – immerhin Jagdrechtler, Verfasser des Kommentars zum Brandenburgischen Landesjagdgesetz, Inhaber der Hegemedaille usw. – dem Gericht den einfachen Rechtsfall nochmal. Die Weidewirtschaft verteidigt sich wie gehabt, s. o.
Das Landgericht möchte die Berufung gern mit einem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO “abwurzeln” und schickt den Parteien den Entwurf des beabsichtigten Beschlusses. Der Jäger liest den und denkt, ihn tritt das bekannte Pferd. Denn hier meint das Gericht neben anderen Absonderlichkeiten (die zu schildern zu weit ginge) etwa Folgendes:
Der Jäger muss unwesentliche Störungen seines Jagdbetriebes hinnehmen, die entgegenstehenden Urteile z. B. des Landgerichts Trier sind falsch. Vor allem aber: der Landwirt verstößt auch nicht gegen das Tierschutzgesetz, denn die Landwirtschaft ist ein vernünftiger Grund, Kitze totzumähen. Schließlich muss er abwägen, ob die Kühe verhungern oder ein paar Kitze verenden. Hier hat er also eine “Pflichtenkollision”, die er zu seinen Gunsten dahin entscheiden darf, dass die Tötung der Kitze demgemäß rechtmäßig ist.
Der Jäger antwortet mit einem langen Schriftsatz, denn mit Eugen Roth:
“Der Mensch, von Wesensart geduldig hält sich allein für daran schuldig und macht es nun noch kunstgerechter…”.
Die Weidewirtschaft nimmt dazu Stellung wie gehabt (siehe oben!).
Die mündliche Verhandlung
Im Gegensatz zu der durch diesen Beschlussentwurf erzeugten negativen Erwartung des Jägers sind die Richter sehr nett, sehr aufmerksam, sehr verständnisvoll, hören sich alles nochmals an, ignorieren richtigerweise das gesamte Urteil des Amtsgerichts, decken ihre …na sagen wir mal “Fehlpässe”… aus dem Beschlussentwurf mit dem gnädigen Mantel des Schweigens zu.
Und dann nehmen sie fröhlich und unbeeindruckt die nächste “Verleitfährte” wieder auf: die Jagdstörung. Und wie der Hundeführer weiss: wenn der vierbeinige (oder eben sonstige) Jagdhelfer erst mal die Verleitfährte angenommen hat, vergeigt er die Prüfung.
Und genau so ist es dann passiert.
Und damit wir kein Urteil kriegen, in dem steht, dass Landwirte ruhig Kitze totmähen dürfen, und damit wir den gesammelten Aufschrei von Jägern, Tierschützern, NABU, Bund usw. nicht provozieren, und auch wenn die Weidewirtschaft jetzt glauben wird, sie habe gewonnen (stattdessen hat sie nur erreicht, dass in Zukunft jedes totgemähte Kitz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird!), haben wir, was natürlich unser Geld kostet, die Berufung zurückgenommen.
Die Rechtslage
Die Auffassung des Landgerichts ist leider genauso grottenfalsch wie die des Amtsgerichts. Tatsächlich sieht es rechtlich nämlich so aus:
a. Strafrecht
Ganz einfach: wer ein Wirbeltier ohne rechtfertigenden Grund tötet, begeht nach § 17 TierSchG eine Straftat. Das Totmähen von Kitzen gehört natürlich dazu. Aber strafbar ist das nur bei Vorsatz. Nun fährt niemand bewusst ein Kitz tot, aber wer mit Kitzen rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass er sie überfahren könnte, handelt mit sog. bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) und damit auch strafbar.
b. Zivilrecht
Da wird´s schon schwieriger, Wenn man eine Vereinbarung zur Vermeidung von Kitztötungen hat, macht der Vertragsverstoss schadensersatzpflichtig. Klar. Hat man die aber nicht, dann gilt:
Zur Tötung und Aneignung von Wild ist nur der Jagdausübungsberechtigte nach Bundes- und Landesjagdgesetz berechtigt. Nach § 823 BGB ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer “vorsätzlich oder fahrlässig … ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Das Jagdausübungsrecht ist nach ständiger Rechtsprechung eindeutig ein “sonstiges Recht”. Wer ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier tötet, verletzt dieses Recht. Wer dafür keinen Rechtfertigungsgrund hat, ist demgemäss zum Schadensersatz verpflichtet. Die Landwirtschaft ist kein rechtfertigender Grund. Und Fahrlässigkeit genügt.
So einfach ist das!
Und das Fazit?
Mit “Jagdstörung” hat die Kitztötung nichts, aber auch garnichts zu tun. Das Landgericht hätte die Möglichkeit gehabt, ein richtiges und wegweisendes Urteil zu sprechen. Statt dessen meinte der Vorsitzende, das sei eben nun mal ein Fall für den Gesetzgeber. Komisch – das sagen immer die, die das völlig ausreichende geltende Recht nicht erkennen oder kennen oder anwenden wollen.
Wie sagt unser oller Goethe so schön (Faust II, Vers 11837): “ein grosser Aufwand, schmählich ! ist vertan!”
Ihr
Dr. Wolfgang Lipps, Rechtsanwalt, Geschäftsführer
Die Biosprit-Lüge – wie gehabt!
Wir haben bereits zweimal auf bedenkliche Fakten bei dem vielgerühmten Biosprit hingewiesen – am 13.12.2010 mit “Biosprit – Fluch oder Segen?” und am 14.07.2011 mit “Stirbt die Biene, stirbt der Mensch”.
Jetzt stellt sich auch noch heraus, dass die Treibhausgasbilanz von Biosprit der EU, das beliebte Alibi der Befürworter dieses Zeugs, unter anderem deshalb so gut aussieht, weil sie unter einem schweren Rechenfehler leidet. Das hat der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Umweltagentur festgestellt.
Danach darf man für eine seriöse Treibhausgasbilanz nur ausrechnen, was die sog. Energiepflanzen zusätzlich an CO2 absorbieren, muss davon also das abziehen, was die vorher auf der Fläche vorhandenen Pflanzen ohnehin schon absorbiert haben. So aber wird so getan, als ob hier eine zusätzliche Einsparung durch die ganze Biomasse erfolgen würde, was die Einsparung zu hoch ansetzt. Ist Betrug, sieht aber prima aus!
Damit zeigt sich, dass die zutreffende Bilanz gerade für E10-Treibstoff einigermassen verheerend ausfallen müsste, wenn richtig gerechnet würde. Deshalb wohl verabredeten die EU-Kommissare für Energie und Klima, Oettinger (den wir seit seinem dämlichen Halbmast-Vorschlag für Schuldnerländer auch “Fahnen-Günthie” nennen) und Connie Hedegaard, dass die Effekte der indirekten Landnutzungsänderungen seit 2010 (Waldrodungen für neue Energiepflanzen usw.) erst spätestens 2018 berücksichtigt werden sollen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Tatsächlich also bewirkt die Biospritproduktion nicht nur Umweltschäden en masse (Monokulturen, Pestizide, Eutrophierung, Bienensterben usw.), sondern sie bewirkt auch keinerlei Treibhausgasminderung beim Treibstoffverbrauch.
Im Gegenteil: Die Erzeugung von Biosprit aus Mais, Raps, Soja, Zuckerrohr oder Palmöl führt zu mehr CO2-, CH4- und N2O-Emissionen als die Verbrennung von fossilem Treibstoff, auch bei Biodiesel.
Auf gut Deutsch: der E10-Weg ist, mit Verlaub, Mist!
Klimapolitisch einzig richtig ist die rasche und stringente Förderung von Energieeffizienz und Verbrauchsminderung. Die Industrie beginnt das zu kapieren. Der Verbraucher weiss das schon und boykottiert den E10-Sprit nach Kräften und wohl auch ganz wirkungsvoll.
Nur die Politik, wie gehabt, merkt nix!
Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/2/150490
Energiepflanzen – stirbt die Biene, stirbt der Mensch!
Energiewende – gut und schön, wenn auch überraschend und überhastet. Aber auch unüberlegt und verantwortungslos?
Leider spricht vieles dafür!
Die Agrarlandschaften der Welt werden zunehmend intensiver genutzt, durch verbesserte Methoden, durch Düngung, und nicht zuletzt durch den gerade in Europa und vor allem in Deutschland sprunghaft steigenden Anbau von Energiepflanzen in Monokulturen wie Mais und Raps. Damit steht die Gefahr unmittelbar bevor, dass das Agrarland zu einer öden artenarmen pestizidbelasteten Zone wird. Mit den zunehmenden Biogasanlagen verschwinden lokale Feldfrüchte wie Weizen, Roggen, Gerste und mit diesen die Blühsäume mit Kornblumen, Mohnblumen, Ackerwinde, Johanniskraut und anderen Gewächsen. Die Maissaat ist gebeizt gegen den Maiswurzelbohrer, Totalherbizide werden gespritzt, sogar in Naturschutzgebieten verarmt die Flora. Ausserhalb vernichten die Herbizide Regenwürmer und geraten bei Starkregen in angrenzende Gewässer mit tödlichen Folgen für die dort lebende Fauna.
Vor allem aber leiden die Bienen. Wissenschaftliche Untersuchungen des EU-Umweltbüros, der Universität Würzburg, der Georg-August-Universität in Göttingen und des UFZ Helmholtz Center for Environmental Research in Leipzig haben gezeigt, dass Bienen bei ausgedehnten Rapsfeldern die in der Umgebung wachsenden Wildpflanzen vernachlässigen. In vielen Teilen der Welt geht infolge der oben aufgezeigten Agrarentwicklung die Anzahl bestäubender Insekten, vor allem aber der Bienen, drastisch und spürbar zurück. Die Europäische Honigbiene leidet ohnehin schon seit Jahren und kann durch die ebenfalls in ihrer Zahl zurückgehenden Wildbienen nicht ersetzt werden.
Wissenschaftler gehen inzwischen davon aus, dass durch die dargestellte Entwicklung in der Summe 40 % der durch Pflanzen bereitgestellten essentiellen Nährstoffe für den Menschen verloren gehen könnten, wenn diese Entwicklung fortschreitet. Wissenschaftler der Leuphana Universität Lüneburg, der Freien Universität Berlin und der Universitäten Berkeley und San Franzisco weisen darauf hin, dass Kulturpflanzen mit dem höchsten Anteil an Fetten und den Vitaminen A, C und E sowie einem hohen Anteil an Calcium Fluorid und Eisen besonders von der Bestäubung profitieren; Defizite hier wirken sich demnach besonders stark auf die Qualität menschlicher Ernährung aus.
Also: Energiewende gut und schön. Aber vielleicht starren Politiker ausnahmsweise mal nicht auf die nächste Wahl, sondern denken nach und machen eine gesunde Politik mit Augenmass und Verantwortung für Nachhaltigkeit – ein schönes Wort für hohle Lippenbekenntnisse, aber eine unmittelbare gesamtgesellschaftliche Verpflichtung! Denn, wie wir schon an anderer Stelle immer wieder gesagt haben:
Wir haben diese Erde nicht von unseren Vorfahren geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen!
Und zu deren Lebzeiten soll es weiterhin Bienen geben.
Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt und Geschäftsführer
(Quelle: http;www.heise.de/tp/blogs/2/150102)
Nachhaltigkeit – Sinn, Unsinn, oder gar Blödsinn?
Die Arbeit unseres Instituts ruht auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit, siehe “wir über uns”. Wir haben das verinnerlicht, wir sind damit zufrieden, wir leiten daraus unser Weltbild ab und demgemäss unsere Anleitungen zum Handeln. Und niemand hat uns bislang widersprochen oder gar vorgeworfen, wir seien Dummbeutel und erkennbar auf dem falschen Wege.
Deshalb lesen wir mit grossem Erstaunen, und grosser Nachdenklichkeit, den brilliant geschriebenen Artikel von Dirk Maxeiner am 13.05.2011 in der WELT. “Formel zur Erlösung” heisst er und haut den Begriff der Nachhaltigkeit elegant aber unerbittlich in die Pfanne!
Hat er etwa Recht?
1. Der WELT-Artikel
Nach der tollen Einleitung: “Scharlatane haben sich zu allen Zeiten hinter Wort-Ungetümen versteckt” – sozusagen die Sizilianische Eröffnung in der Botwinnik-Variante – nimmt sich Dirk Maxeiner den Bericht “Welt im Wandel” des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) vor, der mit allerlei schwülstigen Erklärungen, die Maxeiner sehr schön zitiert, dazu geführt hat, dass die Bundeskanzlerin die Nachhaltigkeit bezeichnet als “Leitprinzip der Bundesregierung” und demgemäss die Deutschen auffordert, “über alle Lebensbereiche hinweg den Nachhaltigkeitsgedanken zu verinnerlichen”.
Bis dahin, Freunde, sind wir, obwohl wir uns sicherlich besser und verständlicher ausgedrückt hätten, im Prinzip noch dabei.
Jetzt fragt sich Dirk Maxeiner allerdings, was denn Nachhaltigkeit eigentlich sei, und zitiert allerlei Unsinn wie z. B. den erwähnten WBGU, der offensichtlich meint, Nachhaltigkeit sei nicht zuletzt Fantasie (?). Und Hubert Markl, der ehemalige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, hielt nach Maxeiner den Begriff für unklar genug, dass sich alle darauf einigen könnten. Die Brundtland-Kommission definierte danach die Nachhaltigkeit so: “dass sie die Bedürfnisse der gegenwärtig lebenden Menschen befriedigt, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen in Frage zu stellen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen”.
Maxeiner darauf: “Nachhaltigkeit ist demnach eine Art Welterlösungsformel. Problematisch wird es erst, wenn der Kellner die Rechnung bringt: welche Bedürfnisse dürfen es denn noch konkret sein?” und dann führt er allerlei auf, eine Mahlzeit pro Tag oder drei, Wohnung, Altbau oder Platte, Urlaub, wenn ja mit Flugzeug, und wer entscheidet das?
Na ja, polemisch ganz eindrucksvoll.
Aber was, wenn überhaupt, will der Dichter uns damit genau sagen?
Maxeiner läuft nämlich dann – so meinen wir jetzt mal – einigermassen aus dem Ruder, wenn auch immer noch auf der Woge eindrucksvoller Logik. Das macht eben den intelligenten Debattenbeitrag aus, beste englische Tradition! Denn jetzt führt er Nachhaltigkeit mal schnell rhetorisch ad absurdum – wollte man vielleicht früher nachhaltige Pferdekutschen? Petroleumlampen? Raddampfer? Frühere Generationen trieb nicht der Gedanke an die Nachwelt, sondern die wollten ihren gegenwärtigen Wohlstand mehren, weiter nix.
Auch die Vorstellung, die Nachhaltigkeit sei ein Naturgesetz, hält Maxeiner für, halten zu Gnaden, Blödsinn. Die Forstverwaltung, die dieses “Gesetz” er- oder besser gefunden habe, sei nicht an einem Weltbild interessiert gewesen, sondern an ökonomischer Nutzenmehrung.
Die Natur aber sei Anarchie, Revolution, Katastrophe. Letztlich Evolution durch Anpassung an Veränderung. “Hätte sich die Natur vor ein paar Millionen Jahren entschieden, nachhaltig zu sein, dann dominierten heute noch die Dinosaurier den Planeten”.
2. Hat er Recht?
Mit seiner beissenden Kritik an dümmlichen Redewendungen, an pseudo-wissenschaftlichen Definitionen und an aufgeblasener Rhetorik hat er Recht. Mit seiner ziemlich deutlich gewordenen Meinung, die Nachhaltigkeit als eine Art Handlungsanweisung sei, mit Verlaub, Blödsinn, hat er nicht Recht.
Ganz im Gegenteil, auch wenn er das vielleicht nicht glaubt. Aber wahrscheinlich ist er intelligent genug, seinen eigenen Beitrag heimlich grinsend in Frage zu stellen – er muss es ja nicht zugeben!
Denn Nachhaltigkeit in dem Sinne, in dem wir sie meinen, anwenden und propagieren, meint natürlich nicht, dass die Welt bleiben soll wie sie ist und dass Saurier in alle Ewigkeit überleben sollen, auch menschliche Saurier nicht. Wir lassen nun wirklich keine Ritterrüstung mehr rumlaufen, aus der der Ritter seit 300 Jahren rausgefault ist. Aber für uns ist Natur keineswegs “Revolution, Chaos, Katastrophe”, auch wenn das immer wieder stattfindet, sondern, wie Maxeiner so nebenbei konzediert, Evolution.
Und die verlangt, dass wir die Erde als Treuhandgut behandeln, mit allen Veränderungen, wohlgemerkt, mit allen evolutionären Entwicklungen und Verwerfungen, als eine Erde, die wir nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen haben. Wir dürfen säen und ernten, Zuwachs abschöpfen und Nachkommendes dezimieren, aber wir dürfen den Kernbestand nicht eliminieren. Natürlich sind ohne unser Zutun unzählige Arten ausgestorben, aber wir sollen das geschehen lassen, ohne uns anzumassen, Arten auszurotten.
Jede unserer Teilwirtschaften, z. B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd, ist eine Nachhaltswirtschaft, die dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet ist, wie wir sie sehen, die aber natürlich andere Nachhaltswirtschaften überschneidet, und dabei Zielkonflikten begegnet, die gelöst werden müssen, auch gelegentlich, oder fast stets, durch Eingriffe in die reine Lehre.
Na und? So ist das Leben.
Deshalb denken wir, dass wir ein ganzes Stück weiter sind als Sie, lieber Dirk Maxeiner. Nix für ungut!
Dr. Wolfgang Lipps
Glosse – Die Vermehrung der Prominenten
Im Morgenmagazin vom 05.05.2011 wurde mit Blick auf Carla Brunis Bauch gefragt, warum Promis eigentlich so oft Zwillinge zur Welt bringen, und es wurden etliche Promis genannt, darunter, glaube ich, Angelina Joli, Ricky Martin und Mariah Carey. Aber die Frage (von der wir unterstellen, dass ihre Prämisse stimmt) lässt sich erweitern darauf, warum oft sie zwei und mehr Kinder bekommen – wie z. B. Boris Becker, Britney Spears, Catherine Zeta-Jones, Claudia Schiffer, Demi Moore und andere. Eine einfache Antwort wäre, weil sie es sich leisten können. Aber die wäre nicht originell und wenig plausibel.
Als Jäger und damit Wildbiologe weiss man, dass die Antwort viel einfacher ist: Hoher Predatorendruck bewirkt hohe Vermehrungsraten! Das lässt sich leicht beweisen: am Verhältnis von Schneehasen und Schneeleoparden oder Luchs und Rehwild und anderen Lebensverhältnissen. Je stärker dem Beutetier nachgestellt wird, mit desto höherer Vermehrungsrate reagiert es.
Warum sollte das bei Promis anders sein?
Die werden, nicht nur gesellschaftlich, sondern vor allem von Presse und Fernsehen dauerhaft spürbar und gnadenlos gejagt. Das menschliche Gehirn, wiewohl hoch entwickelt, kann natürlich, da es die „unschimpfierte“ Presse erst seit 130 Jahren und das Fernsehen erheblich kürzere Zeit gibt, noch nicht unterscheiden, ob der Jagddruck von Fressfeinden ausgeht oder von Nachrichten-Geiern.
So reagiert es wie gewohnt und befiehlt eine verstärkte Vermehrung.
So einfach ist das!
Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
ÖJV – Spottgedicht
Dieses Gedicht, das wir schon vor geraumer Zeit aus der Fachhochschule Eberswalde erhalten haben, wollen wir jetzt, da zunehmend mit dem unseligen Wald-Wild-Gutachten herumgewedelt wird, unseren Besuchern nicht vorenthalten.
Waldesstille
Kein Rehwild zieht am Waldesrain
die Amseln warnen nur zum Schein.
Die Mücken ziehen ihre Runden,
sie haben noch kein Tier gefunden.
Kein Ast, der unter Schalen bricht,
denn tote Stücken wechseln nicht.
Von allem Wild , das zog im Wald
ist lang der der letzte Laut verhallt.
Vom Hirsch der schöpfte an der Quelle,
nur eine graue Fegestelle.
Vom Damwild, das hier zahlreich war
Ist nicht ein einziges mehr da.
Still ruht der Teich im Mondesschein
Denn an der Suhle ist kein Schwein.
Im Schilf im Bruch auch keine Sau-
Ach so –
ich bin beim ÖJV.
Neue Wälder braucht das Land
Der beliebte sog. Wald-Wild-Konflikt ist nicht nur unter Jägern, Waldbesitzern und Naturschützern inzwischen ein Dauerthema geworden. Leider wird es zunehmend von Leuten beherrscht, die zu sachlicher und ausgewogener Diskussion nicht fähig sind – oder sagen wir mal so: die das langweilig finden und stattdessen, leider mit Recht, davon ausgehen, dass man mit Polemik, Leerformeln und markigem Auf-die-Pauke-Gehaue mehr Publicity erzeugen kann.
Mit anderen Worten: ein schönes Feld für Selbstdarsteller, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen.
Klar ist, dass es Konflikte gibt zwischen Wald und Wild, oder richtiger: zwischen Waldbauern und Wildbewirtschaftern. Aber die sind normal und mit Intelligenz, Fachwissen (das unbekannte Wesen) und zielgerichteter Toleranz leicht zu lösen. Sie sind nämlich nicht nur örtlich begrenzt, sondern sie sind Ausdruck der Tatsache, dass sich verschiedene Nachhaltswirtschaften, hier eben Wald und Tierwelt, notwendigerweise überschneiden. In den Überlappungsflächen treten Zielkonflikte auf, und die werden unter anderem mit den Mitteln des Rechts gelöst, in unserem Falle mit der Feinabstimmung zwischen Waldgesetzen, Jagdgesetzen, aber auch Naturschutz-, Tierschutz- und Umweltbestimmungen.
Ein ganz grosser Schreier unter den selbsternannten Experten ist der Ökologische Jagdverband ÖJV mit seiner kampferprobten Bundesvorsitzenden Elisabeth Emmert. Dort schwingt man mit publizistischer Penetranz das sog. „Gutachten“ vom 5. Mai 2010 des BfN, der DFWR und der ANW – wir haben das Ding in unserem Blog-Beitrag am 19. Mai 2010 unwidersprochen als „wissenschaftlich verbrämte Polemik“ abqualifiziert, wobei „pseudo-wissenschaftlich“ noch richtiger gewesen wäre.
Na gut – die Karawane zieht weiter.
Aber jetzt hat sich GEO, genauer: dort ein Herr Lieckfeld und eine Frau Trippel, des deutschen Waldes angenommen und unter dem hier vorangestellten Titel im Heft 05/Mai2011 immerhin 16 Seiten gefüllt, darin auch etliche zugegebenermassen gute Fotos. Also haben wir die € 6,30 aufgewendet und das Heft gekauft. Denn wir halten grosse Stücke auf GEO, die eine hervorragende Zeitschrift ist, und haben uns gesagt: „Schön, dass die sich jetzt des Themas annehmen, die sind wenigstens präzise und seriös“.
Und was müssen wir feststellen?
GEO hat´s vergeigt!
Nach gutem Beginn und etlichem durchaus Richtigem finden wir eine gegen Ende immer stärkere Tendenz zu ökojagdlicher Denke, die Herrn Lieckfeld offensichtlich so eingenommen hat, dass er dann auch noch ein schwaches Interview mit Frau Emmert in´s Netz gestellt hat. Damit wir uns nicht missverstehen: der ökologische Jagdverband hat viele gute Denkansätze, Ideen und Vorschläge, aber er krankt eben leider, wie Veganer und Nichtraucher und andere derartige Gruppierungen, an ideologisch intolerantem Eiferertum, rechthaberisch, aufdringlich und humorlos – eine grässliche Mischung!
Deshalb meint GEO denn auch, einen okologisch vernünftigen Waldumbau, den wir alle, auch die sog. traditionellen Jäger, wünschen, bekomme man am besten durch eine Graf von Hatzfeldt´mässige Bejagung, sprich: Drückjagd auf alles, was sich bewegt! Auch wird das Reh in GEO wieder mal „Bambi“ geheissen, was ein amerikanischer Weisswedelhirsch ist. Es wird allen Ernstes behauptet, in den Wald- und Jagdgesetzen vieler Bundesländer stehe der Grundsatz „Wald vor Wild“ jedenfalls „dem Sinne nach“ drin.
Dann lesen wir lang und breit über die trophäengeilen Jäger, die Wild züchten, und an den „überhöhten Schalenwildbeständen“ schuld sind, die gebetsmühlenartig durch die Diskussion wabern – über die stillen aber beachtlichen Erfolge der modernen deutschen Forstwirtschaft und die vielerorts hervorragenden Beziehungen zwischen Forst und Jagd, also „Wald und Wild“, lesen wir dagegen rein garnix.
Ist ja auch langweilig.
Da fällt eine Sottise kaum noch auf wie die auf S. 98 : „…in den allermeisten Fällen jagt ein Jagdpächter, der Spass daran hat und sich die Pacht leisten kann. Wieviel Wild er zur Strecke bringen muss, empfiehlt die Jagdgenossenschaft.“
Wie ich schon sagte: GEO hat´s vergeigt!
Leider
Ihr Dr. Wolfgang Lipps
BIBERABSCHUSS – Armutszeugnis für den Naturschutz!
Im Oktober haben wir uns dieses unseligen Themas schon einmal, wenn auch noch einigermassen humorvoll, angenommen. Unser bescheidenes Fazit war: den übertriebenen Mehrfachschutz dieser Tierart ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kulturlandschaft, ohne Rücksicht auf die in ihr lebenden Menschen, und letztlich teilweise auch zum Schaden des Bibers kann man nun wirklich nicht als “Management” bezeichnen.
Den schlagenden Beweis für die Richtigkeit unserer Meinung bietet nun die Justizposse, die sich zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und dem NABU entwickelt.
Das ist die Bankrotterklärung jeden vernünftigen Naturschutzes!
Der Landrat MOL, Gernot Schmidt (SPD) hat nach sehr reiflicher und langwieriger Prüfung auf den Antrag eines Landwirts fünf Biber zur Tötung freigegeben. Dieser Antrag ist einer von vielen, wie der Sprecher der Kreisverwaltung Tobias Seyfarth bestätigt, und wurde nach monatelangem Streit mit der Landesregierung um Kompetenzen und Zuständigkeiten und nach sorgfältigster Prüfung genehmigt.
Denn die nachgewiesenen Schäden liefen in der Tat völlig aus dem Ruder. 50 ha Ackerland hatten die Biber seit Jahren ständig unter Wasser gesetzt und dem Antragsteller entzogen, der ja, wie wir wissen, nicht mal eine Entschädigung kriegt.
Die Bibermanagerin Antje Reetz, eine sehr fachkundige und vernünftige Expertin, äussert zwar Bedenken, sieht aber auch “im Sine einer vernünftigen Bestandsregelung endlich Bewegung in der Sache” (s. Kluge, Schweriner Volkszeitung vom 21.02.2011)
Da sprengt, wie weiland Ziethen aus´m Busch, der NABU daher. So eine schöne Gelegenheit zu PR kann man sich doch nicht entgehen lassen. Gleich legt er gegen den Bescheid Einspruch ein und kündigt Klage an.
Wie wirkunsvoll man sich damit auf dem Rücken aller um vernünftige Regelungen Bemühter in Scene setzen kann, zeigt der Blick in Google. Geben Sie da mal “Biberabschuss Brandenburg” ein, und von 10 Meldungen der Seite 1 betreffen 8 den NABU; auf den anderen Seiten sieht´s ähnlich aus.
An Lösungen scheint der NABU nicht so interessiert zu sein. Dabei gibt es Lösungswege, die nur mal in Angrif genommen werden müssen. Nach Ansicht des JUN.i Instituts für Jagd Umwelt und Naturschutz sehen die so aus:
Vorab: Definition einer – regional immer spezifischen – wünschenswerten nachhaltigen Bewirtschaftung von Bibern im Sinne einer Hege der gesunden und artenreichen aber mit dem Biotop und seinen Menschen zu vereinbarenden Biberdichte unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten.
Dann
- erst mal eine ordentliche rechtliche Analyse der gegenwärtigen Möglichkeiten der Bestandsreguierung,
- anschliessend Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung der Gesetzeslage, sowie klare Regeln über die Anwendung der heute schon möglichen Ausnahmen vom “doppelten Vollschutz”,
- dann die personelle, organisatorische und finanziell gesunde Einrichtung eines Bibermanagements, das diesen Namen verdient, unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise incl. natürlich NABU, Politik, Landwirt, Deichwirt, Jäger, usw. Auch über Entschädigungen sollte man ruhig mal reden, beim Wolfsmanagement geht das doch auch.
Dann müsste es doch bei einigem guten Willen verd….nochmal mit dem Teufel zugehen, wenn man hier kein tragfähiges Konzept entwickeln könnte.
Wir, das Institut, haben eines, aber wie wir im Oktober schon bemerken durften: die selbsternannten Experten reden garnicht erst mit uns! Damit können wir leben, aber dann sollten sie wenigstens miteinander reden – nicht Fensterreden, sondern Lösungsreden. Scheinen sie auch nicht zu wollen.
Oder?
Dr. Wolfgang Lipps




